Das Wichtigste in Kürze
  • Das Gebäudeenergiegesetz wird durch das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt
  • Die Grundförderung von 30 % für Wärmepumpen bleibt bestehen
  • Einzelne Boni fallen weg oder sinken, dafür wird der Einkommensbonus sozialer gestaffelt

Vom GEG zum GModG: der rechtliche Rahmen

Der Beschluss vom 10.07.2026 soll die Förderlandschaft neu ordnen: sozialer, effizienter und stärker auf das Wesentliche fokussiert.

Ein konkretes Datum für das Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) gibt es noch nicht – erwartet wird die Verkündung in den kommenden Wochen. Bis dahin gilt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) unverändert weiter.

Inhaltlich fällt vor allem die bisherige Pflicht weg, neue Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie zu betreiben. An ihre Stelle tritt die sogenannte Bio-Treppe: Wer eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss ab 2029 einen Mindestanteil von 10 % klimafreundlicher Brennstoffe nutzen, dieser Anteil steigt stufenweise auf 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040.

Die neue Wärmepumpen-Förderung: Das ändert sich konkret

  1. Grundförderung bleibt: Die 30 % Grundförderung für Wärmepumpen bleibt unverändert bestehen.
  2. Effizienzbonus entfällt: Der bisherige 5-%-Bonus für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln (z. B. Propan) wird gestrichen.
  3. Klimageschwindigkeitsbonus sinkt (für Wohngebäude): Der Bonus sinkt von 20 % auf 16 %. Ab dem 01.02.2027 greift zudem eine neue Staffelung: Alle sechs Monate reduziert er sich um weitere 4 Prozentpunkte, bis er ausläuft.
  4. Einkommensbonus wird angepasst: Eine neue Staffelung sorgt dafür, dass Haushalte mit geringerem Einkommen und Familien künftig stärker gefördert werden.
  5. Neuer EU-Bonus geplant: Ab 2027 soll ein zusätzlicher Bonus für Wärmepumpen aus europäischer Produktion eingeführt werden.

Achtung! Bis zum 21.07.2026 können aufgrund einer Systemumstellung bei der KfW keine neuen Förderanträge gestellt werden. Danach läuft die Antragstellung unter den neuen Konditionen weiter.

Läuft Ihr Antrag bereits? Fragen Sie aktiv bei der KfW oder Ihrem Energieberater nach dem aktuellen Status.

Was bedeutet das konkret für Sie?

Die Reform wirkt sich sehr unterschiedlich aus, je nachdem, ob Sie ein selbstgenutztes Wohngebäude sanieren oder ein Gewerbeobjekt betreiben.

Für Privatpersonen und Wohngebäude

Selbstnutzende Eigentümer profitieren weiterhin von der Kombination aus Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und – je nach Einkommen – Einkommensbonus. Die Reform senkt jedoch den Klimageschwindigkeitsbonus sofort von 20 % auf 16 %, und ab dem 01.02.2027 sinkt er alle sechs Monate weiter. Gleichzeitig sinken auch die förderfähigen Höchstkosten schrittweise.

Für Gewerbe und Nichtwohngebäude

Für gewerbliche Betreiber, das Bau- und Immobiliengewerbe sowie Hotels und Krankenhäuser trifft die Reform einen anderen Punkt – und der wird oft übersehen: Der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus standen Betrieben ohnehin nie zur Verfügung. Was Sie wirklich trifft, ist der Wegfall des Effizienzbonus. Damit sinkt Ihre maximale Förderquote von bisher 35 % auf nur noch 30 %.

Bei mehreren Gebäuden oder größeren Objekten macht das schnell einen erheblichen Unterschied. Wir rechnen es Ihnen vor.

Rechenbeispiel: Hotelbetrieb mit drei Gebäuden

Ein Hotelbetreiber plant den Umstieg auf Wärmepumpen für drei Standorte mit Investitionskosten von jeweils 120.000 € – insgesamt 360.000 €. Da es sich um Nichtwohngebäude handelt, gilt das KfW-Programm 522.

Antragstellung vor dem 21.07.2026 (mit Effizienzbonus):

  • Grundförderung (30 %): 108.000 €
  • Effizienzbonus (5 %): 18.000 €
  • Förderquote gesamt: 35 % → 126.000 € Förderung
  • Verbleibender Eigenanteil: 234.000 €

Antragstellung nach dem 21.07.2026 (ohne Effizienzbonus):

  • Grundförderung (30 %): 108.000 €
  • Förderquote gesamt: 30 % → 108.000 € Förderung
  • Verbleibender Eigenanteil: 252.000 €

Differenz: 18.000 € weniger Förderung – allein durch den Wegfall des Effizienzbonus.

*Hinweis: Beide Rechenbeispiele sind vereinfacht und dienen der Veranschaulichung. Die tatsächliche Förderhöhe hängt vom individuellen Förderhöchstbetrag, der Gebäudegröße und der konkreten Ausgestaltung der BEG-Richtlinie zum Zeitpunkt der Antragstellung ab. Eine verbindliche Einschätzung erhalten Sie im persönlichen Beratungsgespräch.

So geht's weiter:

Vom Förderantrag bis zur Installation – mit RKS immer gut betreut.

  1. Von unseren Experten beraten lassen und gemeinsam die für Sie optimale Wärmepumpenlösung finden – inklusive Einschätzung, welche Förderboni für Sie noch greifen
  2. Individuelles Angebot erhalten – transparent, auf Ihr Gebäude zugeschnitten und mit klarer Kalkulation von Förderquote und Eigenanteil
  3. In wenigen Wochen Installation abschließen und ab sofort bares Geld beim Heizen sparen – bevor der Klimageschwindigkeitsbonus weiter sinkt

Ihre Experten, wenn es um gutes Klima geht

RKS ist Ihr Partner, wenn es darum geht, Lösungen für ein perfektes Raumklima zu finden. Wir sind spezialisiert auf modernste Technologien in der Klima-, Kälte-, Wärme- und Lüftungstechnik und übernehmen sowohl die Planung als auch die Umsetzung komplexer gebäudetechnischer Systeme. Unsere Kunden profitieren von der Einsatzbereitschaft eines familiär geführten Unternehmens und von der Kompetenz, die uns in den zurückliegenden Jahrzehnten zu einem führenden Anbieter der Region Hannover, Braunschweig, Celle, Hildesheim und Nienburg gemacht hat.

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