Das Wichtigste in Kürze
  • Die F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 wird 2026 erneut verschärft – betroffen sind Betreiber von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen.
  • Zu den zentralen Pflichten zählen regelmäßige Dichtheitskontrollen, Leckage-Erkennung, Rückgewinnung durch zertifizierte Fachkräfte sowie lückenlose Dokumentation im F-Gas-Portal.
  • Verstöße können Bußgelder, behördliche Auflagen, Anlagenstilllegung und Haftungsrisiken nach sich ziehen.

Die F-Gase-Verordnung ist das zentrale Instrument der EU, um die Emissionen fluorierter Treibhausgase zu senken. Seit 2024 wird sie schrittweise verschärft – mit weiteren Stufen 2026. Wer Kälte-, Klima- oder Wärmepumpenanlagen betreibt, ist von diesen Regelungen direkt betroffen. Dieser Beitrag zeigt, worum es bei der Verordnung geht und worauf Betreiber jetzt achten müssen.

Fluorierte Treibhausgase: Was steckt dahinter?

Fluorierte Treibhausgase – kurz F-Gase – kommen in vielen Branchen als Kältemittel, Isolier- oder Löschmittel zum Einsatz. Es handelt sich um synthetische Gase mit hohem Treibhauspotenzial. Genau dieses Treibhauspotenzial ist der Grund, warum sie strengen gesetzlichen Regelungen unterliegen.

Zu den regulierten F-Gasen zählen unter anderem teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW), Hydrofluorolefine (HFO), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFKW) und Schwefelhexafluorid (SF₆).

Was die F-Gase-Verordnung regelt

Die F-Gase-Verordnung steuert den Umgang mit fluorierten Treibhausgasen, insbesondere mit teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffen (HFKW), die als Kältemittel verwendet werden. Wegen des hohen Global Warming Potential (GWP) dieser Stoffe gilt eine EU-weite, schrittweise Reduzierung – der sogenannte Phase-Down.

Seit 2024 nehmen Einschränkungen und Verbote zu. 2026 folgt die nächste Verschärfungsstufe. Für Betreiber heißt das: Der Einsatz bestimmter Kältemittel sowie Betrieb und Wartung der Anlagen müssen vor dem Hintergrund der neuen Vorgaben sorgfältig geprüft werden. Bis 2050 soll die in den Verkehr gebrachte Menge an HFKW auf null sinken.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind alle Betreiber von Anlagen, in denen fluorierte Treibhausgase als Kältemittel eingesetzt werden. Dazu zählen:

  • ortsfeste Kälteanlagen
  • Klimaanlagen
  • Wärmepumpen
  • weitere gewerblich oder industriell genutzte Kältesysteme
  • mobile Anwendungen wie Kühlfahrzeuge, Kühlanhänger oder Container

Ob eine Anlage unter Prüf-, Dokumentations- oder weitere Betreiberpflichten fällt, hängt vom eingesetzten Kältemittel, dessen GWP, der Füllmenge und dem daraus berechneten CO₂-Äquivalent ab.

Diese Pflichten gelten 2026/2027

Die Anforderungen an Betreiber von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen werden in diesem Jahr nochmals erhöht, um mit dem "Phase-Down" voranzukommen.

Mit Blick auf den Phase-Down steigen die Anforderungen an Betreiber von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen weiter. Die F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 ist sehr umfangreich – um alle Pflichten vollständig zu erfassen, empfiehlt sich ein Blick in den Verordnungstext selbst. Die folgenden Punkte fassen die wichtigsten Verpflichtungen zusammen (Stand: Mai 2026):

Pflicht
Inhalt
Regelmäßige Dichtheitskontrollen
Betreiber bestimmter Anlagen müssen die Dichtheit ihrer Systeme in festgelegten Intervallen prüfen. Die Prüffrequenz richtet sich nach der enthaltenen Menge des fluorierten Treibhausgases. Ab einem CO₂-Äquivalent von 5 Tonnen ist mindestens eine jährliche Prüfung vorgeschrieben; mit fest installiertem Leckage-Erkennungssystem verlängert sich das Intervall auf zwei Jahre.
Leckage-Erkennungssysteme
Für bestimmte Anlagen ist der Einbau solcher Systeme vorgeschrieben, um austretende F-Gase frühzeitig zu erkennen. Pflicht ist dies unter anderem bei Anlagen ab einem CO₂-Äquivalent von 500 Tonnen.
Rückgewinnungspflicht bei Außerbetriebnahme
Bei der Stilllegung müssen fluorierte Treibhausgase zurückgewonnen und anschließend recycelt, aufgearbeitet oder zerstört werden. Das dürfen ausschließlich zertifizierte Fachkräfte übernehmen.
Verbot von HFKW mit hohem GWP
Seit dem 1. Januar 2026 ist die Verwendung von fabrikneuen HFKW-Kältemitteln mit einem GWP von 2.500 oder höher bei Wartungsarbeiten an Klimaanlagen und Wärmepumpen untersagt. Recycelte und wiederaufbereitete Kältemittel derselben GWP-Klasse dürfen für diese Anlagen noch bis 2032 eingesetzt werden. Für ortsfeste Kälteanlagen gelten strengere Vorgaben.
Nachweispflicht der Zertifizierung
Betreiber müssen sicherstellen, dass beauftragte Unternehmen über die erforderlichen Zertifizierungen für die jeweiligen Tätigkeiten verfügen.
Aufzeichnungspflicht
Art, Menge und Nachfüllmengen der Kältemittel sowie durchgeführte Wartungen und Dichtheitskontrollen sind zu dokumentieren. Diese Daten müssen vollständig und aktuell im EU-weiten F-Gas-Portal gemeldet werden. Sie dienen der Kontrolle der Emissionen und der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Konsequenzen bei Verstößen

Die F-Gase-Verordnung ist eine gesetzliche Verpflichtung – ihre Einhaltung also nicht freiwillig. Ob ein Verstoß unabsichtlich oder vorsätzlich geschieht, ändert nichts an den möglichen rechtlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Folgen:

Konsequenz
Beschreibung
Bußgelder
Unterlassene Dichtheitsprüfungen, fehlende Dokumentation oder der Einsatz unzulässiger Kältemittel können mit Bußgeldern geahndet werden.
Behördliche Auflagen
Behörden können zusätzliche Prüfungen, Nachrüstungen oder organisatorische Maßnahmen anordnen. Auch Anforderungen an Wartung und Nachweisführung können verschärft werden.
Stilllegung von Anlagen
In schwerwiegenden Fällen oder bei fortgesetzten Verstößen kann der Betrieb einzelner Klimaanlagen oder Wärmepumpen untersagt werden, bis die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Haftungsrisiken
Kommt es infolge von Verstößen zu Umweltschäden oder Betriebsstörungen, können weitergehende Haftungsfragen entstehen – besonders bei unzureichender Dokumentation, fehlender Wartung oder unvollständiger Nachweisführung.

RKS – Ihr Partner für Kälte-, Klima- und Wärmepumpentechnik

Die RKS Retzbach Klima Service GmbH wurde 1990 als GKS Klima-Service GmbH in Garbsen gegründet. Heute arbeiten an fünf Standorten in Garbsen, Hannover, Hildesheim, Celle und Börde über 140 Mitarbeiter an Projekten für Produktionsstätten, Kliniken und Gewerbebauten. Planung, Installation und Wartung kommen aus einer Hand – einschließlich der Dichtheitskontrollen, Dokumentation und Kältemittel-Nachweise, die die F-Gase-Verordnung verlangt. Die Arbeiten an kältemittelführenden Anlagen übernehmen zertifizierte Fachkräfte, sodass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Aufs Grad genau.

Quellenübersicht:

Verordnung (EU) 2024/573 des Europäischen Parlaments und des Rates über fluorierte Treibhausgase (F-Gase-Verordnung).

Zwei RKS-Monteure bei der Arbeit an einer Wärmepumpe
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