Das Wichtigste in Kürze
  • Die KfW fördert den Kauf einer Wärmepumpe mit bis zu 70% (Maximal 30.000 €)
  • Die Fristen der Förderungen sind unterschiedlich bzw. teils nicht konkret
  • Alle Privathaushalte können von den attraktiven Förderungen profitieren

Der Kauf einer Wärmepumpe kann sich in 2026 stärker lohnen, als viele erwarten – mit staatlichen Zuschüssen von bis zu 70 %. Entscheidend ist jedoch, die aktuellen Bedingungen und Fristen im Blick zu behalten. In diesem Faktencheck legen wir offen, wie Sie die aktuelle Förderung maximal ausschöpfen und warum sich schnell sein lohnt.

Warum lohnt sich der Einbau einer Wärmepumpe?

Eine Wärmepumpe ist vor allem wegen eines sehr bedeutenden Aspektes attraktiv: der Effizienz. Heizkosten und Preise für fossile Brennstoffe werden voraussichtlich auch in naher Zukunft weiterhin steigen. Aufgrund ihrer Energieeffizienz sind Wärmepumpen die nächst logische Alternative. Was vielen unklar ist: Wärmepumpen werden auch 2026 noch weiterhin großzügig gefördert.

Welche Förderungen für Wärmepumpen gibt es?

KfW: Förderung für den Heizungsaustausch

Die KfW Förderbank bezuschusst den Austausch von bestehenden Heizungen in privaten Wohngebäuden. Die Förderung setzt sich aus vier Bausteinen zusammen:

Förderbaustein
Voraussetzung
30 % Grundförderung
Für alle privaten Hauseigentümer.
5 % Effizienzbonus
Für effiziente, elektrisch angetriebene Wärmepumpen sowie für die anteiligen Kosten für Wärmepumpen bei bivalenten Kombi- und Kompaktgeräten. Vorausgesetzt sind Wasser, das Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle oder ein natürliches Kältemittel.
20 % Klimageschwindigkeitsbonus
Für das Ersetzen einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung.
30 % Einkommensbonus
Für die selbstgenutzte Wohneinheit, wenn das Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt.

Diese Boni können untereinander kombiniert werden, sind jedoch bei 70% gedeckelt. Die förderfähigen Kosten betragen höchstens 30.000 Euro, was einem maximalen Zuschuss von 21.000 Euro entspricht.

Rechenbeispiel:

Wir gehen davon aus, dass sie Ihre 23 Jahre alte Ölheizung durch eine moderne Luft-Wasser-Wärmepumpe ersetzen wollen.

Die Anschaffungskosten belaufen sich auf 30.000 Euro. Da Ihr Haushaltsjahreseinkommen bei über 40.000 Euro liegt sind sie lediglich für die Förderungsbausteine 1-3 berechtigt. Das ergibt eine Förderquote von 55% (30% + 5% + 20%). Der staatliche Zuschuss beläuft sich also auf 16.500 Euro. Ihr restlicher Eigenanteil liegt nun bei lediglich 13.500 Euro.

BAFA: Förderung für die Optimierung bestehender Heizsysteme

Die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bezuschusst Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden und ist ein Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Gefördert wird:

Maßnahme
Beispiele
Heizungsoptimierung
z. B. hydraulischer Abgleich, Pumpentausch oder Austausch von Heizkörpern.
Verbesserung der Gebäudehülle
z. B. Fenster, Fenstertüren oder Dach-, Keller- und Fassadendämmungen.
Energieberatung für Wohngebäude
z. B. geförderte Vor-Ort-Beratung durch zertifizierte Experten.
Anlagentechnik (außer Heizung)
Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Regelungs- und Messtechnik sowie Gebäudeautomation.

Die Förderung setzt sich hierbei aus 15% Basisförderung (für die jeweilige Einzelmaßnahme) und einem 5% iSFP-Bonus (für einen vorliegenden Sanierungsfahrplan durch einen Energieberater) zusammen. Auch die BAFA-Förderung hat eine Obergrenze von 30.000 Euro pro Wohneinheit, kann jedoch gegebenenfalls auf bis zu 60.000 Euro mit einem umfassenden Sanierungsfahrplan erhöht werden.

Regionale Förderung für Wärmepumpen

Einige Bundesländer (wie z.B. Hamburg oder Berlin), Kommunen und Energieversorger bieten neben den Förderprogrammen der KfW und BAFA ebenfalls Förderungen für Wärmepumpen an. Diese sind oftmals mit der Bundesförderung kombinierbar, müssen jedoch separat beantragt werden.

Der Fördernavigator des Bundesverbands Wärmepumpe listet Ihnen aktuelle Programme von Bund, Ländern und Kommunen auf. Er ermöglicht Ihnen eine direkte Suche über Ihre Postleitzahl. (https://www.waermepumpe.de/verbraucher/foerderung/foerdernavigator/)

Des weiteren können Sie sich einen Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten mit Hilfe der Förderdatenbank des Bundes oder Ihrer Stadtverwaltung verschaffen. (https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html)

Förderung durch Kredite

Vor der großen Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Jahr 2024 zahlte die BAFA die Zuschüsse für Wärmepumpen während die KfW zinsgünstige Kredite vergab. Nun fördert die KfW, wie oben aufgeführt, den Heizungsaustausch, während die BAFA vor allem die Optimierung bestehender Heizsysteme fördert.

Die KfW hat die Vergabe der Kredite jedoch nicht eingestellt: Drei Arten von Krediten sind 2026 über die KfW noch möglich.

Kreditart
Details
Ergänzungskredit
Unter der Voraussetzung, dass bereits eine Zuschusszusage für die Förderung durch die KfW besteht, können selbstnutzende Hauseigentümer eine Vergünstigung von Krediten über 120.000 Euro pro Wohneinheit erhalten. Dabei darf das Haushaltsjahreseinkommen 90.000 Euro im Jahr nicht übersteigen.
Kredit für Komplett-Sanierung
Wenn Sie den Einbau der Wärmepumpe als Maßnahme einer umfassenden Sanierung zu einem Effizienzhaus planen, kommt dieser Kredit in Frage. Bis zu 150.000 Euro können gewährt werden, von denen Sie als Antragsteller aufgrund eines Tilgungszuschusses nur einen Teil zurückzahlen müssen. Bis zu 45 % Reduktion sind auf den zu erstattenden Betrag möglich.
Kredit für klimafreundlichen Neubau
Kredite von bis zu 150.000 Euro für den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen werden ebenfalls von der KfW gefördert. Voraussetzung ist der Bau nach mindestens Effizienzhausstandard 40 und der Verzicht auf Heizmittel wie Öl, Gas oder Biomasse. Eine Wärmepumpe ist hier die entsprechend sinnvolle Wahl.

Wie lange gilt die Förderung für Wärmepumpen noch und worauf sollte ich achten?

Gibt es zeitlich begrenzte Fristen?

Ja. Aktuell sollen die Förderungen bis 2029 bestehen bleiben; in welcher Höhe und ob dies tatsächlich der Fall ist, bleibt unklar.

Jedoch befindet sich das GEG in einer weiteren Reform. Es soll durch das GMG (Gebäudemodernisierungsgesetz) ersetzt werden. Im Bundeshaushalt wurden außerdem die Mittel für Bundesförderungen um satte 3,36 Mrd. gekürzt (Von vormals 15,32 Mrd. auf 11,96 Mrd.).

Das Kreditprogramm für klimafreundlichen Neubau hat eine klare Frist. Spätestens bis zum 30.06.2026 soll diese Förderung eingestellt werden. Und auch bei dem Klimageschwindigkeitsbonus lohnt es sich früh dran zu sein. Nur Anträge, welche bis zum 31.12.2028 gestellt werden, erhalten die vollen 20% Klimageschwindigkeitsbonus. Ab dem 01.01.2029 beginnt der Bonus alle 24 Monate um 3% zu sinken und entfällt ab 2037 komplett. In der Praxis bedeutet das: anstatt einer Höchstgrenze von 70% gilt bei einer Antragstellung im Januar 2029 nur noch eine Maximalförderung von 67%.

In unserem Rechenbeispiel würde das statt einem Eigenanteil von 13.500 Euro einen Betrag von 14.400 Euro ergeben. Ihre Anschaffungskosten wären also 900 Euro höher (ohne Inflationsausgleich).

Werden Wärmepumpen aller Art gefördert?

Nein. Es gelten die selben Voraussetzungen wie für den Effizienzbonus. Gefördert werden:

  • Luft-Wasser-Wärmepumpen
  • Luft-Luft-Wärmepumpen (Mit engen Voraussetzungen)
  • Sole-Wasser-Wärmepumpen
  • Erdwärmepumpen
  • Grundwasserwärmepumpen

Diese müssen außerdem nach den einschlägigen DIN-Normen geprüft und zertifiziert sein, sowie eine Jahresarbeitszahl von 3,0 erreichen. (Eine Jahresarbeitszahl, kurz JAZ, von 3,0 bedeutet, dass aus einer Kilowattstunde Strom drei Kilowattstunden Wärme werden). Für gasbetriebene Wärmepumpen gibt es keine Förderung mehr.

Neubau vs Altbau - gibt es Unterschiede?

Ja – die Förderung von Altbau und Neubau unterscheiden sich erheblich. Eigentümern von Bestandsgebäuden stehen zum einen bis zu 70% Förderung durch die KfW zu und zum Anderen besteht für sie die Möglichkeit den Ergänzungskredit, ebenfalls über die KfW, in Anspruch zu nehmen.

Im Neubau besteht die Förderung einzig durch den Kredit für Klimafreundlichen Neubau, welcher bereits ende Juni diesen Jahres abläuft.

So geht's weiter: der nächste Schritt

Vom Förderantrag bis zur Installation – mit RKS immer gut betreut.

Zwei RKS-Monteure bei der Arbeit an einer Wärmepumpe
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