Das Wichtigste in Kürze
  • KfW Förderprogramme ermöglichen bis zu 35% Zuschüsse auf förderfähige Kosten
  • BAFA Förderung bezieht sich ausschließlich auf die Optimierung vorhandener Heizsysteme
  • Förderkredite ab 4,12% effektiven Jahreszins möglich

Aufgrund von staatlichen Zuschüssen von bis zu 35% können sich Investitionen in Wärmepumpen für einige Unternehmen stärker rentieren als viele annehmen. Entscheidend ist jedoch, die aktuellen Förderbedingungen und Fristen im Blick zu behalten. In diesem Beitrag erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Rahmenbedingungen der aktuellen Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen.

Warum sich der Einbau einer Wärmepumpe für Ihr Unternehmen lohnt

Für Unternehmen ist eine Wärmepumpe besonders attraktiv aufgrund ihrer hohen Energieeffizienz und der damit verbundenen langfristigen Reduzierung von laufenden Betriebskosten. Angesichts steigender Preise für Energie und Gas, sowie zunehmender Anforderungen an den Klimaschutz sind sie eine zukunftssichere Alternative für gewerbliche Heizungsanlagen. Zudem profitieren Unternehmen 2026 weiterhin von umfangreichen Förderprogrammen vom Staat, welche die Investitionskosten deutlich reduzieren.

Fördermöglichkeiten für Unternehmen 2026 im Überblick

Vor der großen Reform des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) im Jahr 2024 erhielten Unternehmen Zuschüsse primär über die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) vergab zusätzlich vergünstigte Kredite. Unteranderem wurde dies durch die große Reform des GEG verändert, welches bei einigen den Irrglauben auslöste, dass überhaupt keine Förderungen mehr für Wärmepumpen existieren. Dies ist schlichtweg falsch.

Heute gibt es Zuschüsse im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) von der KfW, die BAFA bezuschusst parallel Maßnahmen zur Optimierung bestehender Heizsysteme. Die vergünstigten Kredite der KfW existieren zudem ebenso nach wie vor.

KfW Förderung für Unternehmen - Zuschuss Nr. 522 und 459

Die KfW Förderbank bezuschusst den Austausch von bestehenden Heizungen, sowohl in Nichtwohngebäuden (Zuschuss Nr. 522), als auch in nicht privat genutzten Wohngebäuden (Zuschuss Nr. 459). Es gibt strikte Unterschiede zwischen Fördermaßnahmen für Privatpersonen und für Unternehmen.

Gefördert werden elektrisch angetriebene Wärmepumpen mit effizienter Wärmequelle oder natürlichem Kältemittel. Vorausgesetzt wird dafür jedoch, dass die Maßnahme die Energieeffizienz und/oder den Anteil erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes erhöht. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, können Sie mit folgenden Förderungen rechnen:

Grundförderung

in Höhe von 30% der förderfähigen Gesamtkosten

Effizienzbonus

von 5% auf die förderfähigen Gesamtkosten, für effiziente elektrisch angetriebene Wärmepumpen

Dies gilt identisch für beide Zuschussnummern. Sie unterscheiden sich im wesentlichen durch die Berechnung des Förderhöchstbetrags, auf den sich die 35% Zuschüsse beziehen.

Zuschuss Nr. 522

Bei dem Zuschuss Nr. 522 richten sich die maximalen förderfähigen Kosten des Gebäudes nach der beheizten Nettogrundfläche Ihres Nichtwohngebäudes:

Nettogrundfläche
Förderfähige Gesamtkosten
bis 150 m²
30.000 Euro Pauschal
150 m² bis 400 m²
zusätzlich 200 Euro pro m²
400 m² bis 1000 m²
zusätzlich 120 Euro pro m²
größer als 1000 m²
zusätzlich 80 Euro pro m²

Betrifft die Maßnahme die gesamte beheizte Nettogrundfläche des Nichtwohngebäudes nicht, so wird der Förderhöchstbetrag anteilig berechnet.

Zuschuss Nr. 459

Bei dem Zuschuss Nr. 459 richten sich die maximalen förderfähigen Kosten des Gebäudes nach der Anzahl der Wohneinheiten des Wohngebäudes.

Wohneinheiten
Förderfähige Gesamtkosten
Die erste
30.000 Euro
Zweite bis sechste
jeweils 15.000 Euro
Ab der siebten
jeweils 8.000 Euro

Der Förderhöchstbetrag richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten im Gebäude und nach der Anzahl der Wohneinheiten, welche durch die Maßnahme gefördert werden. Der Förderhöchstbetrag für das Gebäude verteilt sich auf die einzelnen Wohneinheiten zu gleichen Teilen.

Förderfähige Kosten für ein 12-Parteien MFH

Förderfähige Kosten pro WE:

1. Wohneinheit – 30.000 €

2-6. Wohneinheit – 5x 15.000 €

7-12. Wohneinheit – 6x 8.000 €

Maximal förderfähige Kosten: 153.000 €

Förderfähige Kosten pro WE (Ø): 12.750 €

1. WE
30.000 €
Einfamilienhaus
Jede weitere Wohneinheit · je 8.000 €
10. WE
je 8.000 €
11. WE
je 8.000 €
12. WE
je 8.000 €
7. WE
je 8.000 €
8. WE
je 8.000 €
9. WE
je 8.000 €
4. WE
je 15.000 €
5. WE
je 15.000 €
6. WE
je 15.000 €
1. WE
30.000 €
2. WE
je 15.000 €
3. WE
je 15.000 €
Mehrfamilienhaus

Rechenbeispiel für eine Produktionshalle

Wir gehen davon aus, dass sie die alte Öl Heizung in Ihrer Produktionshalle durch eine moderne Luft-Wasser Wärmepumpe ausgetauscht werden soll. Sie können also Gebrauch von dem Zuschuss Nr. 522 machen.

Die Nettogrundfläche Ihrer Produktionshalle beträgt 150 m² und die Anschaffungskosten belaufen sich auf 30.000 Euro. Sie Erfüllen mit ihrem Vorhaben alle Bedingungen für die vollen 35% (30% + 5%) Förderung. Der staatliche Zuschuss beläuft sich also auf 10.500 Euro, was einen restlichen Eigenbetrag von 19.500 Euro entspricht.

Regionale Förderung für Wärmepumpen

Einige Bundesländer (wie z.B. Hamburg oder Berlin), Kommunen und Energieversorger bieten neben den Förderprogrammen der KfW ebenfalls Förderungen für Wärmepumpen an. Diese sind oftmals mit der Bundesförderung kombinierbar, müssen jedoch separat beantragt werden.

Der Fördernavigator des Bundesverbands Wärmepumpe listet Ihnen aktuelle Programme von Bund, Ländern und Kommunen auf. Er ermöglicht Ihnen eine direkte Suche über Ihre Postleitzahl. (Siehe: https://www.waermepumpe.de/verbraucher/foerderung/foerdernavigator/)

Des weiteren können Sie sich einen Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten mit Hilfe der Förderdatenbank des Bundes oder Ihrer Stadtverwaltung verschaffen. (Siehe: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html)

Förderung durch Kredite

Auch nach der großen Reform des GEG vergibt die KfW weiterhin zinsvergünstigte Kredite. Für Unternehmen sind die Einzelmaßnahmen-Ergänzungskredite besonders relevant, bei denen ebenfalls zwischen Nichtwohngebäuden und Wohngebäuden unterschieden wird.

Wichtig: Bei dem Kredit für Wohngebäude handelt es sich jedoch ausschließlich um einen Kredit für Privatpersonen.

Einzelmaßnahme Ergänzungskredit - Nichtwohngebäude (Nummer 523)

Den Förderkredit mit einem effektiven Jahreszins von aktuell 4,12% (Stand: Mai 2026) können Sie für eine Summe von bis zu maximal 5 Millionen Euro je Vorhaben beantragen, wenn bereits eine Zuschusszusagen von der BAFA oder dem KfW für dieses Vorhaben besteht. Diese Zusage darf jedoch nicht älter als 12 Monate und nicht bereits ausgezahlt sein. Einen Mindestbetrag für die Kredithöhe gibt es nicht.

Wie lange wird es die Förderungen für Wärmepumpen noch geben?

Aktuell sollen die Förderungen bis 2029 bestehen bleiben; in welcher Höhe und ob dies tatsächlich der Fall ist, bleibt unklar.

Das GEG befindet sich jedoch zudem in einer weiteren Reform. Es soll durch das GMG (Gebäudemodernisierungsgesetz) ersetzt werden. Im Bundeshaushalt wurden außerdem die Mittel für Bundesförderungen um satte 3,36 Mrd. Euro gekürzt (Von vormals 15,32 Mrd. auf 11,96 Mrd).

Für Privatpersonen gibt es bereits einige zeitlich begrenzten Fristen, unteranderem für einen Kredit mit auslaufender Verfügbarkeit zum Juni 2026. Für die genannten Förderungen und Kredite für Unternehmen bestehen keine festen Ablaufdaten.

Schallschutz- und Smart-Meter-Pflicht

Seit dem 01. Januar 2026 gibt es die Bestimmung, dass Geräuschemissionen von Luft/Wasser-Wärmepumpen mindestens 10 Dezibel unter den Grenzwerten der EU-Ökodesign-Verordnung liegen müssen, um eine Förderung zu erhalten. Ebenfalls ist der Anschluss einer Wärmepumpe an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway verpflichtend. Dies muss Ihr Unternehmen vor der Installation unbedingt beachten.

Welche Wärmepumpen werden gefördert?

Es gelten die selben Voraussetzungen wie für den Effizienzbonus der KfW Zuschüsse. Gefördert werden:

  • Luft-Wasser-Wärmepumpen
  • Luft-Luft-Wärmepumpen (Mit engen Voraussetzungen)
  • Sole-Wasser-Wärmepumpen
  • Erdwärmepumpen
  • Grundwasserwärmepumpen

Diese müssen außerdem nach den einschlägigen DIN-Normen geprüft und zertifiziert sein, sowie eine Jahresarbeitszahl von 3,0 erreichen. (Eine Jahresarbeitszahl, kurz JAZ, von 3,0 bedeutet, dass aus einer Kilowattstunde Strom drei Kilowattstunden Wärme werden). Für gasbetriebene Wärmepumpen gibt es keine Förderung mehr.

Neubau vs Altbau - gibt es Unterschiede?

Ja. Die aktuellen Fördermaßnahmen für Unternehmen beschränken sich stark auf den Altbau. Sowohl die KfW Förderungen als auch die KfW Kredite und die BAFA-Förderung beziehen sich auf Erneuerungsmaßnahmen in Bestandsgebäuden.

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Zwei RKS-Monteure bei der Arbeit an einer Wärmepumpe
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